Impressum: kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer ist rechtswidrig

Nach § 5 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) muss der Diensteanbieter innerhalb der Anbieterkennzeichnung – meist „Impressum“ genannt – „Angaben bereithalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglicht, einschließlich der Adresse der elektronischen Post." Sprich: eine EMail-Adresse angeben.

Zudem ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2008 - Az.: C-298/07, dass daneben noch eine weitere Kontaktmöglichkeit gegeben sein muss. Der Telemediendiensteanbieter muss also entweder eine Telefonnummer angeben oder etwa ein Kontaktformular bereithalten.

Für Anbieter von Onlineshops wird die Angabe einer Telefonnummer sogar teils als Pflicht angesehen, so etwa das OLG Oldenburg mit Urteil vom 12.5.2006 - AZ: 1 W 29/06.

Entscheidet sich der Telemediendiensteanbieter nun, eine Telefonnummer anzugeben, so sollte er strikt darauf achten, dass es sich dabei um eine „normale“ Telefonnummer handelt – also um eine Festnetznummer, die zu den normalen Tarifen angerufen werden kann. Auf die Nutzung einer (teuren) Mehrwertdienstenummer sollte unbedingt verzichtet werden.

Denn teure Mehrwertdienstenummern halten den Nutzer eher davon ab, den telefonischen Kontakt zu suchen. Damit würde die (zweite) Kontaktmöglichkeit faktisch entfallen. Dies ist unzulässig – so jedenfalls das Landgericht Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 02.10.2013 - Az. 2-03 O 445/12.

Das LG Frankfurt sieht in der Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer (hier: 2,99 €/Min) einen Verstoß gegen § 5 TMG, da eine Kontaktmöglichkeit für den Nutzer nicht bestünde. Angesichts der Kosten werde dies den User nämlich davon abhalten, Kontakt aufzunehmen.


Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Rechtstipp der Woche: „Telefonnummer im Impressum?“ vom 02. April 2013


Hinweis:
Es ist ratsam, die Anbieterangaben im Impressum stets auf Vollständigkeit und Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. Dabei helfen wir Ihnen gerne!