Fernabsatzrecht: Urteil bestätigt: fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist darf verlängert werden

Oft gesehen, rechtlich bislang unbewertet: viele Online-Händler gewähren ihren Käufern eine über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgehende Zeitspanne, in der der Fernabsatzvertrag (Online-Kauf) widerrufen werden kann. Meist wird eine Widerrufsfrist von einem Monat gewährt. 

Rechtlich wurde diese Erweiterung der gesetzlichen Widerrufsfrist überwiegend als zulässig erachtet. Nun entschied auch das OLG Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 07.05.2015 - AZ: 6 W 42/15, dass es Unternehmen erlaubt ist, vom gesetzlichen Widerrufsmuster abzuweichen und dem Verbraucher eine längere Widerrufsfrist als die üblichen 14 Tage im Fernabsatz einzuräumen.

Im Rahmen ihrer Entscheidung urteilten die Frankfurter Richter auch, dass eine solche Regelung (Verlänergung der Widerrufsfrist) nicht gesondert in den AGB des Verkäufers hätte enthalten und deren Geltung dann mit dem Käufer vereinbart werden muss.So reicht es aus, wenn der Online-Händler in der Widerufsbelehrung auf diese verlängerte Frist hinweist.