Rechtstip der Woche: Arbeitsrecht: heimliche Video-Überwachung der Mitarbeiter zulässig?

Das heimliche Überwachen von Mitarbeitern per Video stellt grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer dar und ist somit unzulässig. Allein dann, wenn der der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht gegen seinen Mitarbeiter hegt, der sich auf eine schwere Verfehlung bezieht und nicht auch auf anderem Wege nachgewiesen werden kann, kann auch eine heimliche Videoüberwachung ausnahmsweise gerechtfertigt sein, so das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 18.11.2010 - Az.: Sa 817/10.

Hat der Arbeitgeber also keine andere Möglichkeit, seinen Verdacht nachzuweisen und werden die Überwachungsmassnahmen auf das Nötigste beschränkt - etwa auf die Überwachung des Kassenbereichs und nicht des gesamten Ladenlokals - so kann dies rechtlich zulässig sein.

Aber Achtung: die Verwertung des Filmmaterials als Beweis in einem Kündigungsschutzverfahren ist dann unzulässig, wenn der Arbeitgeber den notwendigen konkreten Verdacht einer Straftat nicht eindeutig belegen kann, so jedenfalls das Arbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 03.05.2011 - Az.: 11 Ca 7326/10.