Rechtsanwaltskanzlei für IT- und Internetrecht, Berlin
Foxlaw(R) - Ihre Kanzlei für Internet- und IT-Recht
Sie benötigen fachkundige Unterstützung etwa beim rechtlich abgesicherten Aufbau und Betrieb eines Unternehmens, eines Dienstes, einer Anwendung oder eines neuen Geschäftsmodells?
Sie benötigen rechtssichere und individuell passende Regularien wie AGBs, Nutzungsbedingungen, Shopbedingungen, Datenschutzregelungen und natürlich auch Rahmen- und Einzelverträge? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wir sind auf die Bearbeitung von Rechtsfragen und –streitigkeiten im Umfeld der neuen Medien spezialisiert und unterstützen Sie gerne nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte - etwa im Marken-, Urheber- oder Vertragsrecht - sondern beraten und verteidigen Sie darüber hinaus auch im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter.
Darüber hinaus können Sie sich in Fragen zum Arbeitsrecht, zum Datenschutz oder im Bereich des Marketings verbindlich über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären lassen und damit Ihre Marketingmaßnahmen von Anfang an rechtssicher gestalten.
Hier finden Sie die notwendigen Informationen zu den Rechtsgebieten, in denen wir tätig sind, alles Wissenswerte zu einer Mandatierung haben wir hier für Sie aufgeführt. Zusätzlich stehen Ihnen auch eine Vollmacht sowie die Mandatsbedingungen zum Download zur Verfügung. Sie können sich gerne direkt an uns wenden!
Feature
Broschüre "Rechtshinweise für Online-Handel und Online-Marketing"
Unsere Broschüre mit Rechtshinweisen für OnlineHandel und OnlineMarketing, ein Leitfaden zur Vermeidung von Rechtsfallen im eCommerce, ist nun druckfrisch über den eBusinessLotsen Suedbrandenburg oder auch online hier als PDF-Datei erhältlich.
Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit dem eBUSINESSLOTSEN Südbrandernburg erstellt und kann dort auch in gedruckter Form bezogen werden.
Rechtstipp der Woche
Hier finden Sie unseren aktuellen Rechtstipp der Woche:
Vom Omnibus überfahren? Die „Omnibus-Richtlinie“ (EU) 2019/2161 und ihre Gefahren für Online-Händler
Zur Stärkung der Verbraucherrechte hat die EU die Richtlinie (EU) 2019/2161 - "New Deal for Customers" erlassen mit dem Ziel, den Verbraucherschutz in verschiedenen Anwendungsgebieten im B2C-Umfeld zu verbessern.
Sie ist zum 28. Mai 2022 in Kraft getreten (Umsetzungsfrist) und gilt einheitlich für den gesamten EU-Raum. Aber nur gegenüber Verbrauchern.
EuGH: EU-US Privacy Shield unwirksam
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.07.2020 auf Vorlage des irischen High Courts in der Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) das bereits seit langem umstrittene EU-US Privacy Shield gekippt.
In seiner Entscheidung stellte der EuGH dass der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes ungültig ist.
Im Beschluss zu den EU-Standardvertragsklauseln konnte der EuGH gleichwohl keine Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit finden: „Die Prüfung des Beschlusses 2010/87/EU der Kommission vom 5. Februar 2010 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in der durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2297 der Kommission vom 16. Dezember 2016 geänderten Fassung anhand der Art. 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte hat nichts ergeben, was seine Gültigkeit berühren könnte.“
Lesen Sie hier mehr.