Rechtstip der Woche: Filesharing - Eltern haften für Ihre (volljährigen) Kinder

Eltern, die Inhaber des Internetanschlusses sind und Ihren Kindern erlauben, diesen für das Surfen im Netz zu nutzen, müssen die Internetnutzung der Kinder dann auch - selbst bei volljährigen Kindern - entsprechend überwachen. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 04.06.2012 - AZ: 6 W 81/12. So sind Eltern selbst bei volljährigen Kindern verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um der Begehung von Rechtsverletzungen durch die Kinder - hier illegales FIlesharing - entgegenzuwirken.

Das OLG Köln ließ in seiner Entscheidung offen, wie weit diese Überwachungspflicht geht, da im zugrundeliegenden Fall von den Eltern überhaupt keine Maßnahmen getroffen wurden, um einen Mißbrauch des Internetzugangs zu Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Das LG Hamburg hatte in einer Entscheidung vom 25.11.2010 - AZ: 310 O 433/10 festgestellt, dass der Anschlussinhaber "... ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen muss, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern."

Beachtlich an der Entscheidung der Kölner Richter ist zudem, dass in dem zugrundeliegenden Fall der Kläger nicht hinsichtlich aller urheberrechtlich geschützter Werke die Berechtigung besaß, entsprechende Rechtsverletzungen zu verfolgen. Dennoch aber sprachen die Richter dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten mit der Begründung zu, dass die Verletzung der Rechte an einzelnen Titeln einen Unterlassungsanspruch auslöst, der sich nicht nur auf den betreffenden Titel beschränkt, sondern auch andere Titel und öffentliche Zugänglichmachungen einschließt, die "... im Kernbereich dieser Verletzungshandlung liegen".

Aus dieser - durchaus kritisch zu beurteilenden - Entscheidung wird wieder einmal deutlich, dass im Rahmen von Filesharingverfahren (aussergerchtlichen Abmahnungen wie gerichtlichen Verfahren) große Sorgfalt bei der Verteidigung geboten ist. Solche Entscheidungen zeigen ferner, wie leicht es den (vermeintlichen) Rechteinhabern (noch) gemacht wird, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.

Hier ist dringend Handlungsbedarf geboten.