Rechtstip der Woche: Social Media-Recht: Facebook-Like als Voraussetzung für Gewinnspiel-Teilnahme zulässig?!

Gewinnspiele auf Facebook, gerade zur Generierung neuer "Fans" über ein "Gefällt mir" erfreuen sich großer Beliebtheit. Aber für die Durchführung von Gewinnspielen auf Facebook gelten nicht nur eine Vielzahl an rechtlichen Regelungen, auch Facebook selbst knüpft an die Zulässigkeit von Gewinnspielen über seine Plattform einige Verpflichtungen des Profilseiten-Betreibers.

Eine wesentliche und immer wieder gestellte Frage ist, ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel auf einer Facebook-Fanseite davon abhängig gemacht werden darf, dass der Nutzer vorher den "Gefällt mir"-Button drückt.

Eine eindeutige und rechtlich sichere Antwort gibt es hier leider nicht - die Meinungen der Juristen gehen hier weit auseinander. Grundsätzlich raten viele Anwälte – so auch wir – von einer solchen Verknüpfung ab.

Nun entschied jüngst das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 10.01.2013 - Az.: 327 O 438/11), dass der Seitenbetreiber einer Facebook-Fanseite die Teilnahme an seinem Gewinnspiel davon abhängig machen darf, dass der Teilnehmer zuvor den "Gefällt mir"-Button klickt. Nach Ansicht der Hamburger Richter liegt darin keine Irreführung der Nutzer - und damit auch keine Wettbewerbsverletzung.

Interessant war die Begründung des LG Hamburg: nach deren Auffassung komme nämlich dem "Gefällt mir"-Button lediglich eine neutrale Bedeutung zu, da weder Facebook selbst noch der einzelne Nutzer zwischen Wichtigem und Unwichtigem unterscheide. Ein Anklicken des "Gefällt mir"-Buttons stelle also lediglich eine allgemeine und unverbindliche Gefallensäußerung dar.

Diese - erste veröffentlichte und noch nicht rechtskräftige - Entscheidung eines deutschen Gerichtes kann nicht als "herrschende Meinung" der Gerichte interpretiert werden. Es sollte also weiterhin achtsam mit Social Media - Anwendungen umgegangen werden. Zudem sollten auch die Richtlinien für Promotions (Gewinnspiele, Preisausschreiben) von Facebook selbst streng beachtet werden - da sonst ggf. sogar der Ausschluss des Unternehmens von Facebook droht.

 

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Rechtstip der Woche: "Online-Werbung: Gewinnspiele auf Facebook & Co" vom 24. April 2012 

 

Gerne beraten wir Sie rechtlich bei Ihren Social Media - Aktivitäten. Auch können Sie bei uns ein 3stündiges Seminar zu Rechtsfragen rund um Social Media buchen - sprechen Sie uns einfach an!