Rechtstip der Woche: Anwalts- und Gerichtskosten eines Zivilprozesses voll steuerlich absetzbar

Zivilverfahren kosten die Parteien oft viel Geld. Gerichts- und Anwaltskosten müssen ausgeglichen werden, wer vor Gericht unterliegt zahlt zudem die Kosten des Gegners. Das kann teuer werden.

Zumindest als kleinen Trost aber lassen sich diese Kosten vollumfänglich steuerlich außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzen. Dies entschied aktuell das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19.02.2013 - AZ: 10 K 2392/12 E und 15 K 2052/12. Die Düsseldorfer Richter entschieden, dass die Anwalts- und Gerichtskosten eines Zivilprozesses in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen zum Abzug zugelassen sind und urteilten damit gegen die Finanzverwaltung.

Mit dieser Entscheidung steht das Finanzgericht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa Urteil vom 12. Mai 2011), welches ebenfalls die volle Absetzbarkeit der Verfahrenskosten annimmt.

In dem Verfahren vor den Düsseldorfer Richtern ging es um die steuerliche Anrechenbarkeit von Kosten eines Scheidungsverfahrens inklusive der Aufwendungen für den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt.

Merke also: die Kosten für zivilrechtliche Streitigkeiten sind zumindest steuerlich absetzbar. Immerhin.