Leitfaden Direktmarketing und Adresshandel
- Details
- Erstellt: Mittwoch, 18. Dezember 2013 09:07
Wer gewerblich mit Adressen handelt oder aktiv Direktmarketing betreibt, muss eine Vielzahl an rechtlichen Regelungen beachten, vor allem aus dem Bereich des Datenschutzes. Bereits kleine Fehler bei der Umsetzung der Direktmarketing-Kampagne können dazu führen, dass gegen Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsregelungen verstoßen wird. Zudem - und das dürfte weitaus bedeutender sein - führen Fehler bei der Generierung von Adressen leicht zur Unwirksamkeit der vom Berechtigten erteilten Einwilligung.
Beim Adresshandel besteht das größte Risiko darin, dass der Käufer von Adressen nicht berechtigt sein kann, die Adresse im eigenen Namen zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Da wird die E-Mail-Kampagne schnell zum SPAM - Abmahnrisiko inbegriffen.
Nun hat der Düsseldorfer Kreis, der sich aus den einzelnen Landesdatenschutzbehörden zusammensetzt, unter der Leitung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz Anwendungshinweise zum gewerblichen Adresshandel und zum Direktmarketing herausgegeben.
Darin haben sich die Datenschutzbehörden nicht nur mit der Auslegung der gesetzlichen Regelungen - insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) befasst - sondern daraus eine Vielzahl an Antworten und Umsetzungsempfehlungen für Direktmarketinganbieter und gewerbliche Adresshändler abgeleitet.
Das Dokument ist hier downloadbar.
Die Lektüre dieses Leitfadens wird daher sehr empfohlen. Und bei weiteren Fragen stehen wir mit Rat und Hilfe gerne zur Verfügung!