Datenschutzbehörden: überarbeitetes Standard-Datenschutzmodell (SDM) vorgestellt

Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich im Rahmen der 98. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 5. bis 7. November 2019 in Trier auf eine grundlegende überarbeitete Version des Standard-Datenschutzmodells (SDM) verständigt. Dabei handelt es sich um eine 68 Seiten starke Hilfe bei Planung und Durchführung von Datenverarbeitungsprozessen mit Personenbezug, mit der nicht nur die Datenschützer selbst, sondern auch Unternehmen und andere Behörden beurteilen können, ob ihre Anwendungen personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeiten.

Diese 2. Fassung deckt nun alle Anforderungen der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) an eine rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten ab und beschreibt ganz konkret ein Muster-Datenschutzmanagement, mit dem alle Phasen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Datenschützern, Behörden und Unternehmen gleichermaßen überprüft werden können. Das neue SDM stellt damit auch eine Bewertungsgrundage für die Implementierung entsprechender technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten entsprechend der Risikostufen der DSGVO dar.

 

Gute Orientierungsgrundlage

Wer also sicher gehen möchte, dass seine Datenverarbeitungsprozesse DSGVO-konform sind, kann sich an diesem Dokument orientieren. Das vermeidet Beschwerden der Betroffenen sowie insbesondere Bußgelder der Datenschutzaufsicht bei Verstößen. 

Das Dokument können Sie hier downloaden.