Rechtstip der Woche: Wettbewerbsrecht
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Ein Verstoß gegen die Regelungen einen freiwilligen Selbstverhaltenskodex bedeutet nicht automatisch einen Wettbewerbsverstoß, so der BGH (Urteil vom 09.09.2010 - Az.: I ZR 157/08). Nach § 2 Absatz 1 Nr. 5 UWG sind Verhaltenskodizes „Vereinbarungen oder Vorschriften über das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne geschäftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben“. Regeln also, die nicht als Gesetz erlassen wurden, sondern die sich ein Unternehmen selbst gibt bzw. denen es sich freiwillig unterwirft.
Nach Ansicht des BGH entfalten freiwillige Kodizes nicht die Wirkung einer gesetzlichen Regelungen, sondern enthalten vielmehr allenfalls eine gewisse Indizwirkung für ein unlauteres Verhalten. Damit führt ein Verstoß gegen einen Verhaltenskodex nicht automatisch zu einer wettbewerbsrechtlich relevanten Rechtsverletzung.