Das Arbeitszeugnis - häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wenn die Beendigung eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses bevorsteht, geht es für den Arbeitnehmer um viel: Vergütung, Freistellung, Resturlaubsanspruch, mögliche Abfindung und auch um die Erteilung eines Zeugnisses. Das Zeugnis ist gerade für die Suche nach einer neuen Anstellung von entscheidender Bedeutung.

Meist lassen sich viele der vorgenannten Themen mit dem Arbeitgeber einvernehmlich klären, bei der Formulierung des Zeugnisses aber kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten und Streit.

Lässt sich eine Einigung aussergerichtlich nicht erzielen, bleibt oft nur der Weg vor das Arbeitsgericht. Und der kann teuer werden. So beträgt der Streitwert bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Erteilung eines einfachen Zeugnisses über Art und Dauer der Beschäftigung, der massgeblich für die Gerichts- und Anwaltskosten ist, in der Regel ein Bruttomonatsgehalt, so etwa das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 5.11.87, JurBüro 88, 726; 5.11.87, JurBüro 88, 1079.

 

Geringer Streitwert bei Zwischenzeugnis

Streiten die Parteien während des Anstellungsverhältnisses um die Erteilung eines Zwischenzeugnisses, so wird der Wert des Zwischenzeugnisses geringer als Wert des Abschlusszeugnisses angesehen und beträgt in der Regel ein halbes Monatsgehalt des Arbeitnehmers, vgl. Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen, Beschluss vom 19.10.2000 - AZ.: 9 Ta 173/00.

Die Vorinstanz, das Arbeitsgericht Dresden, hatte den Streitwert noch auf einen vollen Bruttomonatsverdienst des Arbeitnehmers festgelegt.

Inhaltlich sind einige wesentliche Punkte zu beachten: welcher Note entspricht das Zeugnis, sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien geregelt, erfolgt eine Freistellung, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung und wenn ja, in welcher Höhe. Letztlich bedarf es dann auch einer Regelung über die Schlussformulierungen ("Bedauerns- und Schlussformel").

Alles in allem sollte man hier stets fachkundigen anwaltlichen Rat einholen, damit das Zeugnis eine gute Grundlage für neue Bewerbungen sein kann. Dann sind die Gebühren auch gut investiert!

 

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Rechtstip "Arbeitsrecht - das Arbeitszeugnis" vom 5. Februar 2013